Brauche ich eine Hebamme?

Unserer Gesundheitsminister, Herr Karl Lauterbach ordnet den Beruf der Hebamme offensichtlich als nice to have ein, wollte er jüngst mit seiner Krankenhausreform die Hebammenleistungen aus dem Pflegebudget streichen. Unter dem Druck der Berufsverbände musste er glücklicherweise einlenken und dieses Vorhaben zurücknehmen.

Dennoch sagt die Absicht einiges über seine Einstellung (und der aller am Gesetzesentwurf beteiligte Herren) zum Berufsstand der Hebamme aus. Dabei existiert in Deutschland die sogenannte Hinzuziehungspflicht, die gesetzlich regelt, dass Ärzte und Ärztinnen bei einer Geburt verpflichtet sind, eine Hebamme hinzuzuziehen. Allein bezahlen wollte Herr Lauterbach dafür nicht mehr.

Umgekehrt müssen Hebammen übrigens nur ärztliche Unterstützung anfordern, wenn der Geburtsverlauf vom gesunden abweicht. Erstaunlich, dass Ärzte sich dennoch als Experten der Geburtshilfe sehen und Hebammen geleitete Geburten kritisch bewerten. Doch der Ruf der Frauen nach einer selbstbestimmten, natürlichen Geburt wird immer lauter. Ob du dafür eine Hebamme brauchst, erfährst du hier.

Brauche ich eine Hebamme?

Findet die Geburt in einer Klinik oder einem Geburtshaus statt, muss die Frage mit einem klaren Ja beantwortet werden. Hier ist gesetzlich vorgesehen, dass eine Hebamme während der Geburt anwesend ist. Ob ihre Unterstützung während der Schwangerschaft oder im Wochenbett gewünscht ist, bleibt der werdenden Mutter überlassen.

Stimmt die Chemie zwischen der Geburtshelferin und den werdenden Eltern, kann ihre Begleitung und Unterstützung eigentlich nur ein Gewinn sein.

Ist eine Hebamme zwingend notwendig?

In Deutschland besteht für Schwangere keine Pflicht, eine Hebamme oder einen Arzt zur Schwangerschaftsvorsorge, Geburt und Nachsorge zu konsultieren. Notwendig ist die Anwesenheit einer Hebamme rein rechtlich nicht, wertvoll und unterstützend aber sehr wohl.

Aus diesem Grund ist es sehr zu empfehlen, nicht auf den gesetzlichen Anspruch einer Hebammenbegleitung zu verzichten. Gerade als Erstgebärende ist es hilfreich, eine Ansprechpartnerin für Fragen, Ängste und Sorgen zu haben. Hebammen haben einen natürlichen, aber fachlich versierten Blick auf Schwangerschaft, Geburt und Säuglingspflege, den man individuell nutzen darf, aber nicht muss.

In unserem Nachbarland Österreich sieht es etwas anders aus, hier sind schwangere Frauen gesetzlich verpflichtet, eine Hebamme sowohl zur Geburt als auch zur Versorgung des Neugeborenen beizuziehen.

Wann sollte man sich eine Hebamme suchen?

In Deutschland herrscht Hebammenmangel. Schlechte Bezahlung, hohe Versicherungskosten für freiberufliche Hebammen und das Gefühl, bei Fehlern, quasi mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, haben dafür gesorgt, dass viele Hebammen ihren Beruf an den Nagel hängen mussten. 

Das bedeutet für Schwangere, dass sie sehr früh nach einer Hebamme Ausschau halten müssen. Einige beginnen den Telefonmarathon schon kurz nach dem positiven Schwangerschaftstest. 

Besonders wenn sie sich nicht nur eine Wochenbett-Versorgung wünschen, sondern auch in der Schwangerschaftsvorsorge von einer Hebamme begleitet werden möchten, mit der Unterstützung einer Beleghebamme gebären wollen oder sich eine Haus- oder Geburtshausgeburt wünschen. 

Übrigens kämpft auch die Schweiz mit einem Hebammenmangel. Dort besteht zwar großes Interesse an dem Beruf und es herrscht eine hohe Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zur Hebamme. Diese stehen aber leider nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Kann man ohne Hebamme entbinden?

Sowohl bei einer Klinikgeburt, als auch bei einer Geburt im Geburtshaus wird jede Frau unter der Geburt von einer Hebamme begleitet. Ohne Hebamme kann Frau nur entbinden, wenn sie sich für eine Alleingeburt außerhalb einer anerkannten Geburtsstation entscheidet. 

Dabei trägt sie dann aber auch das volle Risiko für die eigene Gesundheit und die des Kindes. Eine Geburt ist ein natürlicher Vorgang, der im Normalfall keine medizinische Intervention braucht, dennoch ist es ratsam, sich eine Hebamme an die Seite zu holen. Sie kann einschätzen, ab wann etwas vom gesunden Normalfall abweicht und ob medizinische Hilfe notwendig ist. 

Eine Doula ersetzt übrigens keine Hebamme. Sie kann mentale Unterstützung sein, ist aber nicht in der Geburtshilfe ausgebildet.

Braucht man eine Hebamme bei einem Kaiserschnitt?

Auch im Falle eines Kaiserschnittes gilt die gesetzliche Hinzuziehungspflicht und eine Hebamme ist an der Seite der gebärenden Frau. Sie ist es, die das frisch entbundene Kind entgegennimmt und je nach Versorgungslage zur Mutter und zur Kinderärztin bringt. Sind Mutter und Kind wohlauf, geht es zunächst zurück in den Kreißsaal, wo sich die Hebamme weiter um die frischgebackene Familie kümmert.

Braucht man eine Hebamme fürs Wochenbett?

Besonders Erstgebärenden ist anzuraten, das Angebot der Wochenbettpflege durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen. Häufig tauchen gerade in der ersten Zeit mit einem Säugling viele Fragen, Sorgen und Unsicherheiten auf. Eine Hebamme kann hier unterstützen, beraten und ermutigen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen den Besuch im Wochenbett für zwölf Wochen. Besteht eine medizinische Indikation, auch darüber hinaus. Verpflichtend ist die Wochenbettbegleitung durch eine Hebamme in Deutschland nicht.

Was macht eine Hebamme?

Das Unterstützungsangebot durch eine Hebamme ist vielfältig und kann sich auf unterschiedliche Abschnitte der Schwangerschaft und darüber hinaus beziehen.

  1. Vorsorge

Es besteht die Möglichkeit, die Schwangerschaftsvorsorge von einer Hebamme begleiten zu lassen. Einige Frauen entscheiden sich für die Variante, die Vorsorgetermine abwechselnd von Hebamme und Gynäkologin vornehmen zu lassen, andere legen diese Aufgabe ganz in die Hände der Hebamme.

Diese setzen hierbei weniger auf technisches Gerät, sondern verlassen sich mehr auf Hände, Ohren und Augen. Den Herzschlag überprüfen Hebammen entweder mit einem Pinardrohr oder dem Dopton, einem kleinen Handgerät, welches das Schlagen des Herzchens auch für die Eltern hörbar macht.

Manche Hebammenpraxen verfügen über ein CTG Gerät, welches Herzschlag und Wehentätigkeit aufzeichnet. Der Stand der Gebärmutter, den regelrechten Fortschritt der Schwangerschaft und die Lage des Kindes werden mit den Händen ertastet. Hebammen dürfen alle notwendigen Blutuntersuchungen machen, überprüfen die Vitalzeichen der Schwangeren regelmäßig und testen den Urin auf Auffälligkeiten.

Bei der Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden setzten sie häufig auf naturkundliche Methoden.

  1. Geburtsbegleitung

Unter der Geburt begleitet die Hebamme die Schwangeren mit individuellen Angeboten, die die Geburt natürlich vorangehen lassen. Sie überprüfen, wie weit der Muttermund geöffnet ist, unterstützen die Frau dabei, die Wehen zu verarbeiten und helfen, wenn gewünscht, bei der Schmerzlinderung.

Mittels des CTG´s werden Wehentätigkeit und der kindliche Herzschlag beobachtet. In der letzten Phase der Geburt schützen Hebammen den Damm vor Verletzungen und unterstützen die Frau individuell dabei, das Kind zu gebären. Ist es auf der Welt, überprüft die Hebamme die kindlichen Vitalzeichen und dessen regelrechte Entwicklung. Ist es zu Dammverletzungen bei der Mutter gekommen, darf und kann eine Hebamme diese auch medizinisch versorgen.

Der Säugling wird gemessen, gewogen und versorgt, meist wird hier der zweite Elternteil mit einbezogen.

  1. Nachsorge

Die Hebamme kümmert sich in der Zeit der Nachsorge um die Mutter, indem sie evtl. Geburtswunden versorgt und die Rückbildung der Gebärmutter im Blick behält. Sie überprüft das Gedeihen und die Entwicklung des Kindes und berät zum Thema Stillen und Säuglingsnahrung.

Der Beruf der Hebamme hat eine uralte Geschichte und steht für die Stärkung von Frauen durch Frauen. Die Geburtshelferinnen setzen sich dafür ein, dass Geburt ein natürlicher und selbstbestimmter Prozess bleiben darf und nicht  grundsätzlich zum medizinischen Notfall erklärt wird. Inwieweit Schwangere und junge Mütter das Angebot der Hebamme in Anspruch nehmen möchten, bleibt jeder Frau selbst überlassen. 

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