Elterngeld ab Geburt oder nach Mutterschutz beantragen?

Ist ein Baby unterwegs? Kaum haben die zwei blauen Streifen auf dem Schwangerschaftstest deutliche Fakten geschaffen, werfen sich bereits neue Fragen auf. So groß die Freude über den Familienzuwachs auch ist, der Lebensunterhalt muss weiter bestritten werden. Begriffe wie Mutterschutz und Mutterschaftsgeld versprechen Unterstützung, aber wer ist bezugsberechtigt und wann ist eigentlich der beste Zeitpunkt, um den Antrag auf Elterngeld zu stellen? Ab Geburt oder nach dem Mutterschutz? Wir klären auf!

Ab wann bin ich im Mutterschutz und was sind Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld noch mal?

Unter dem sogenannten Mutterschutz stehst du automatisch während der gesamten Zeit deiner Schwangerschaft und acht Wochen nach der Geburt. Das bedeutet, du hast einen Anspruch auf Arbeitsbedingungen, die Rücksicht auf deine Schwangerschaft nehmen. Du stehst unter besonderem Kündigungsschutz, darfst nicht für Nachtschichten eingeteilt werden und im Falle eines Beschäftigungsverbotes ist dein Einkommen für diese Zeit gesichert.

In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt befindest du dich dann in der Mutterschutzfrist. Während dieser Zeit darfst du nicht arbeiten und bist berechtigt, das sogenannte Mutterschaftsgeld zu beziehen, eine Lohnersatzleistung, die deinem vollen Nettolohn der letzten drei Monate entspricht.

Achtung! Vor der Geburt darfst du, wenn ausdrücklich von dir gewünscht, auf die Schutzfrist verzichten und weiter einer Beschäftigung nachgehen. Für die Schutzfrist nach der Geburt gilt diese Sonderregelung nicht.

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellst du bei deiner Krankenkasse, sobald deine Hebamme oder Gynäkologin deine Schwangerschaft schriftlich bestätigt hat. Voraussetzung um diese Leistung zu erhalten, ist ein eigenes Erwerbseinkommen und eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (eine Familienversicherung über den Partner/der Partnerin ist nicht ausreichend).

Ab wann kann ich den Antrag auf Elterngeld stellen?

Nach der Geburt deines Kindes kannst du den Antrag auf Elterngeldstellen. Hast du zuvor Mutterschaftsgeld erhalten, wird dies auf das Elterngeld angerechnet. Der Zeitraum, in dem du Elterngeld berechtigt bist, beginnt also schon sechs Wochen vor der Geburt deines Kindes. Theoretisch geht man davon aus, dass du ab dem Beginn der Mutterschutzfrist Elterngeld erhältst. Faktisch landet dies erst auf deinem Konto, wenn dein Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet.

Warum kann man den Antrag erst nach der Geburt des Kindes stellen?

Der frühe Vogel fängt den Wurm, denkst du dir jetzt vielleicht und möchtest den Antrag schon vor der Geburt auf den Weg bringen. Eigentlich keine schlechte Idee, hättest du ohne Neugeborenes doch wesentlich mehr Zeit für diese Aufgabe.

Leider kannst du deinen Antrag auf Elterngeld aber erst nach der Geburt deines Kindes stellen. Du benötigst hierfür nämlich dessen Geburtsbescheinigung, und die erhältst du natürlich erst, wenn das Kind auf der Welt ist. Gegen eine gute pränatale Vorbereitung, wie den Antrag im Vorfeld auszudrucken und so weit wie möglich auszufüllen, spricht allerdings nichts.

Wann setzt die Zahlung des Elterngeldes ein, wenn zuvor Mutterschaftsgeld bezogen wurde?

Davon ausgehend, dass dein Kind keine Frühgeburt und kein Mehrling ist (hier gibt es Sonderregelungen), endet die Mutterschutzfrist acht Wochen nach der Geburt. Damit endet die Zahlung des Mutterschaftsgeldes, die übrigens taggenau erfolgt und dein Anspruch auf Elterngeld beginnt. Damit dir zwischen dem Ende des Mutterschaftsgeldes und dem Beginn des Elterngeldes (Berechnung nach Kalendermonaten) keine Gelder verloren gehen, musst du unbedingt darauf achten, auf deinem Elterngeldantrag anzukreuzen, dass du auch während des Mutterschutzes Elterngeld beziehen möchtest. Das unterstellt dir die Elterngeld-Behörde ohnehin, sobald du Mutterschaftsgeld beziehst, aber nur mit dem Kreuzchen an der richtigen Stelle ist die Zahlung zwischen den Leistungen lückenlos.

Welcher Zeitraum wird zur Berechnung des Elterngeldes als Grundlage herangezogen?

Als Berechnungsgrundlage dient der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Die maximale Berechnungsgrenze liegt bei 2770 €.

Warum wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Sowohl das Mutterschaftsgeld, als auch das Elterngeld dienen dem Zweck der Einkommenssicherung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Aus diesem Grund können sie nicht gleichzeitig von einer Person bezogen werden. Möglich ist aber, dass der Vater in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht, während die Mutter des Kindes sich im Mutterschutz befindet und Mutterschaftsgeld bezieht.

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat eine Frau in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (Sonderregelung bei Frühgeburten und Mehrlingen). Eine Berufstätigkeit und Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind Voraussetzung. Das Mutterschaftsgeld entspricht der Höhe deines Nettogehaltes. Es wird anteilig von deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber finanziert. Während des Bezuges sind keine Erwerbstätigkeiten erlaubt. Den Antrag für das Mutterschaftsgeld kannst du bei deiner Krankenkasse stellen, sobald die Schwangerschaft ärztlich oder von einer Hebamme bestätigt ist.

Anders sieht es da beim Elterngeld aus. Hier haben beide Elternteile Anspruch. Es stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, die relativ individuell geplant werden können. Maximal kannst du 32 Monate Elternzeit nehmen. Eine Berufstätigkeit beider Elternteile vor der Schwangerschaft sind keine Voraussetzung für den Bezug.

Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld liegt bei 65 % des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate. Wer Elterngeld bezieht, darf maximal 32 Wochenstunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen. In diesem Fall wird das aktuelle Gehalt natürlich mit einberechnet und zur Auszahlung kommen 65 % des Lohnausfalls, der durch die Stundenreduzierung entstanden ist. Bei Geringverdienern steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten an.

Den Antrag auf Elterngeld stellst du nach der Geburt deines Kindes bei der Elterngeldstelle.

Für den Elterngeldantrag müsst ihr euch für den Wohnort eures Kindes zuständige Elterngeldstelle melden.
Welche die zuständige Stelle ist, findet ihr hier.

Regelungen für Beamte

Im Schnitt liegt die Ersatzrate des Elterngeldes für Beamte bei etwa 65 %. Der Bemessungszeitraum bezieht sich bei Beamten ebenfalls auf die letzten 12 Monate vor der Geburt. Beamte können zwischen den Elternzeitmodellen Basiselterngeld (zwischen 300 € und 1800 € für zwölf Monate), ElterngeldPlus (zwischen 150 € und 900 € für 24 Monate) wählen und haben selbstverständlich ebenso recht auf den Partnerschaftsbonus.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Entscheidest du dich für das Basiselterngeld, erhältst du zwölf Monate lang Leistungen, beim Elterngeld Plus bist du 24 Monate leistungsberechtigt. Nutzt du den Partnerschaftsbonus kannst du und der andere Elternteil jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus beziehen.

Die ersten Wochen und Monate als frischgebackene Familie sind besonders sensibel. Nicht alles lässt sich akribisch vorausplanen, aber es lohnt sich, sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, wie die Bedürfnisse von Eltern und Kind zu vereinbaren sind und der Lebensunterhalt gesichert werden kann.
Fragen, wie: „Wer geht zu welchem Zeitpunkt in Elternzeit?“, und „Welches Modell ist für uns als Familie geeignet?“ und „Wann können und wollen unser Kind in Betreuung geben?“ sollten geklärt werden, bevor der Antrag auf Elterngeld ausgefüllt werden muss.

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