3 Jahre Elternzeit: Wie finanzieren?

Drei Jahre beim Kind zuhause bleiben, wünschen sich vermutlich viele Eltern. Erfahrungen nach ist das aber oft finanziell nicht so einfach möglich. So wird die Elternzeit oft auf nur ein Jahr verkürzt. Besonders Menschen, die Hartz 4 beziehen, benötigen in der Elternzeit zusätzliche Unterstützung, um ihre finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.

Wie man 3 Jahre Elternzeit finanzieren könnte, erklären wir nachfolgend. 

Was bedeutet 3 Jahre Elternzeit?

Werdende Eltern können ab der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen. In den meisten Fällen übernimmt das die Mutter oder derjenige, der weniger verdient.

Elternzeit bedeutet, dass ein Elternteil Vollzeit zuhause ist, um sich um das Kind zu kümmern. Um das finanziell zu ermöglichen, bekommt der Elternteil einen gewissen Teil des Gehaltes weiterhin ausbezahlt. Allerdings nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Staat. Um Elterngeld zu erhalten, muss dieser beantragt werden.

Die Dauer der Elternzeit beträgt höchstens 3 Jahre. Die Elternzeit kann aufgeteilt werden und zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Ebenfalls ist der Elternteil, der in Elternzeit ist, auf besondere Art vor Kündigung geschützt und kann in der Regel bei Rückkehr zum Arbeitsplatz seine alte Tätigkeit wieder aufnehmen. Um Elternzeit nehmen zu können, müssen Voraussetzungen erfüllt werden. 

Sie müssen ihr Kind selbst erziehen, Arbeitnehmer sein, mit dem Kind im selben Haushalt leben und sie arbeiten nicht mehr wie 30 Stunden pro Woche. Um Elternzeit in Anspruch nehmen zu dürfen, ist es egal, in welchem Beschäftigungsverhältnis Sie sich befinden. Elternzeit gibt es auch bei Teilzeit, Minijob oder Homeoffice, egal ob befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag.

Kein Anspruch auf Elternzeit haben Menschen, die Selbstständig oder Arbeitslos sind, Geschäftsführer von Personen – oder Kapitalgesellschaften, Hausfrauen/Hausmänner, Schüler und Studenten oder Menschen die an einem freiwilligem sozialen Jahr, Freiwilligen ökologischen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. 

Wer bezahlt die 3 Jahre Elternzeit?

Während der Elternteil zuhause beim Kind ist, wird vom Arbeitgeber kein Gehalt bezahlt. Da aber die regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen dennoch geleistet werden müssen, springt der Staat ein und zahlt einen Ausgleich. 

Hierzu muss ein Antrag gestellt werden. Helfen können hierbei sogenannte Elterngeldstellen. Neben dem normalen Elterngeld gibt es auch andere Varianten, die beantragt werden können. So zum Beispiel Elterngeldplus.

Wie lange wird in der Elternzeit bezahlt?

Dies kommt ein wenig darauf an, welches Elterngeld beantragt wird. Wird das sogenannte Basiselterngeld beantragt, also das ganz normale, dann wird dieses für 12 Monate bezahlt.

Wird die Elternzeit durch die Eltern aufgeteilt, besteht die Möglichkeit, zwei Monate dazuzubekommen. Ihr habt also statt 12 Monate, 14 Monate, die finanziell unterstützt werden. Hierbei muss sich aber ein Elternteil mindestens zwei Monate und höchstens 12 Monate in Anspruch nehmen.

Wie das Leben in Elternzeit finanzieren?

Nimmt ein Elternteil 3 Jahre, dann muss diese Zeit auch irgendwie finanziert werden. Elterngeld wird nur höchstens 14 Monate gezahlt. Um ein wenig Geld dazuzuverdienen, darf nebenbei gearbeitet werden.

Allerdings nicht mehr wie 30 Stunden in der Woche. Bist du alleinerziehend, hast du weitere Ansprüche beziehungsweise Hilfen. Beispielsweise kannst du Wohngeld, Kinderzuschlag oder Zuschüsse für die Kinderbetreuung beantragen.

Welche diese sind, fragst du am besten beim Arbeitsamt oder der Elterngeldstelle.

Was passiert nach 3 Jahren Elternzeit?

Nach der Elternzeit gelten wieder dieselben Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis wie vor der Elternzeit. Du arbeitest also wieder so viele Stunden wie vor deiner Elternzeit.

Trotz Kind hast du keinen besonderen Anspruch auf Teilzeit. Du kannst aber bei deinem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Teilzeit beantragen. Zum Beispiel auf der Grundlage des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge und Teilzeitarbeit.

Voraussetzung ist unter anderem eine Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten bei deinem Arbeitgeber und mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Anders als bei Teilzeit während der Elternzeit muss der Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bereits mindestens 3 Monate vorher beantragt werden.

Kannst oder möchtest du nach der Elternzeit nicht wieder arbeiten, dann musst du dich arbeitssuchend melden.

Was ist besser? 2 oder 3 Jahre Elternzeit

Das ist ganz von den Lebensumständen der Familie abhängig. Und vor allem ist es auch eine finanzielle Frage. Mit dem Elterngeld Plus kann das Elterngeld auf zwei Jahre verlängert werden, allerdings ist der monatliche Betrag dafür nur halb so hoch. 

Somit bleibt dennoch 1 Jahr Elternzeit, in dem kein oder nur von einem Elternteil Einkommen in die Haushaltskasse fließt. Es ist immer möglich, nebenbei bis zu 30 Stunden in der Woche zu arbeiten, wenn man für das Kind eine Betreuung hat.

Ist man während der Elternzeit versichert?

Ja. An der Versicherung ändert sich während der Elternzeit nichts. Ist man vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert, bleibt das auch so während der Elternzeit. Ebenso ist es bei Privatversicherung. Allerdings können sich die Beiträge für die Krankenkasse ändern. Am besten lässt man sich von seiner Krankenkasse beraten. Übrigens zählt das auch für die Pflegeversicherung.

Beamte und Beamtinnen haben spezielle Vorschriften. Sie haben während der Elternzeit Anspruch auf Beihilfe. Unter gewissen Voraussetzungen können sie auch einen Zuschuss zu Beiträgen für die private Krankenversicherung erhalten.

Beamter oder Beamtin wenden sich am besten an die zuständige Beihilfestelle.

Was tun, wenn das Geld in der Elternzeit nicht reicht?

Bist du alleinerziehend oder das Einkommen deines Partners und das Elterngeld reicht nicht, für alle finanziellen Unterstützungen können Unterstützungen vom Staat beantragt werden. 

Beispielsweise kann ein Kinderzuschlag beantragt werden. Wenn nötig auch Zuschuss zur Miete oder den Wohnkosten. Alleinerziehende haben oft noch mehr Möglichkeiten wie den Unterhaltsvorschuss oder die Befreiung der GEZ. Reicht auch das nicht, gibt es noch die Möglichkeit der SGB 2 Leistungen. 

Um diese zu erhalten, müssen allerdings alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Das heißt, dass zuvor das eigene Einkommen, alle anderen Leistungen, die dir zustehen, sowie alle Ansprüche auf Unterhalt ausgeschöpft sein müssen. Unter gewissen Voraussetzungen steht Alleinerziehenden ein Mehrbedarf zu. 

Dieser richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden Kinder. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich der Regelsatz um 12%.

So bekommt ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind unter 18 Jahren etwa 50 Euro. Bei zwei Kindern sind es ca. 100 Euro und bei drei Kindern 160 Euro. Zusätzlich können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, Wohn – und Heizkosten übernommen werden, sowie Befreiung vom Kostenbeitrag der Kindertagesbetreuung und die Befreiung der Rundfunkgebühren.

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