Heutzutage ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Mutter beim Kind zuhause bleibt und sich um den Haushalt und die Erziehung kümmert. Auch immer mehr Väter wollen die Zeit mit ihren Kindern nutzen.
Dementsprechend nehmen immer mehr Väter Elternzeit. In Deutschland hat jeder Elternteil das Recht, 3 Jahre Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Allerdings müssen ein paar Kriterien erfüllt werden, um einen Anspruch auf Elternzeit zu haben.
Wie kann ein Vater Elternzeit nehmen?
Möchte die Mutter nach der Geburt wieder arbeiten gehen und der Vater zuhause beim Kind bleiben, dann kann auch er Elternzeit beantragen. Anspruch auf Elternzeit hat Vater und Mutter gleichermaßen. Dies funktioniert genauso, wie wenn es die Mutter tun würde.
Der Vater muss seinen Antrag auf Elternzeit spätestens sieben Wochen aber nicht mehr als acht Wochen vor Antritt der geplanten Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit nicht ablehnen darf. Um Elternzeit nehmen zu können muss der jeweilige Elternteil einige Kriterien erfüllen.
Zum einen musst du Arbeitnehmer sein. Du musst mit dem Kind in einem Haushalt leben und dich selbst um die Betreuung und Erziehung des Kindes kümmern. Das heißt keine Nanny oder ähnliches einstellen. Du darfst höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Du musst nicht in Deutschland leben, allerdings in Deutschland arbeiten oder einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht besitzen. Elternzeit kannst du für dein leibliches Kind, das leibliche Kind der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten oder auch deinem Adoptivkind beantragen.
Gleiches gilt natürlich auch für gleichgeschlechtliche Ehen und Lebensgemeinschaften.
Wie lange darf ein Vater Elternzeit nehmen?
Der Vater darf, wie die Mutter auch, 3 Jahre Elternzeit nehmen. Diese beginnt mit der Geburt des Kindes und kann in 3 Abschnitte aufgeteilt werden. Du kannst sogar maximal 24 Monate der Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr deines Kindes aufsparen.
Wann muss ich als Vater Elternzeit beantragen?
Möchtest du als Vater Elternzeit beantragen, musst du dich an bestimmte Fristen halten. Bei der Anmeldung der Elternzeit gibt es Unterschiede. Möchtest du nämlich vor dem 3. Geburtstag deines Kindes gehen, so kannst du die Frist zur Anmeldung frühestens 8 Wochen vor Antritt aber spätestens 7 Wochen vor Antritt stellen.
Möchtest du also beispielsweise ab dem 20.01.2023 in Elternzeit gehen, muss dein Antrag zwischen dem 25.11.2022 und 02.12.2022 eingereicht sein.
Möchtest du allerdings erst ab dem 3. Geburtstag deines Kindes in Elternzeit gehen, so lautet die Frist frühestens 14 Wochen vor Antritt, aber spätestens 13 Wochen vor Antritt. Wieder ein Beispiel. Bei gewünschtem Elternzeit Antritt am 01.05.2023 muss der Antrag zwischen dem 23.01.2023 und dem 05.02.2022 eingereicht werden.
Diese Frist ist auch aus gutem Grund so knapp belegt. Denn dein Schutz vor Kündigung greift erst eine Woche, bevor du den Antrag spätestens stellen kannst. Reichst du den Antrag früher ein, kann es sein, dass du deine Kündigung riskierst.
Während deiner Elternzeit kannst du nicht gekündigt werden. Ausgenommen davon sind betriebliche Gründe wie beispielsweise Insolvenz. Läuft während deiner Elternzeit dein befristeter Vertrag aus, bist du in keinem Arbeitsverhältnis mehr und auch deine Elternzeit endet damit.
Übrigens wird die Elternzeit bei der Berechnung der Rente als Kindererziehungszeit berücksichtigt. Aber Achtung: Nehmen beide Elternteile gleichzeitig die Elternzeit, so wird nur der Mutter automatisch die Erziehungszeit zugeordnet. Möchtest du, dass deine Elternzeit als Vater ebenso berücksichtigt wird, musst du das der Rentenversicherung so früh wie möglich mitteilen.
Kann mein Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?
Grundsätzlich: Nein. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag anzunehmen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Möchtest du zum Beispiel eine weitere Woche innerhalb des Bindungszeitraums nehmen, muss diesen dein Arbeitgeber nicht genehmigen.
Bindungszeitraum sind die Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre, in denen du Elternzeit nimmst. Sie dienen dazu, dass dein Arbeitgeber Vorkehrungen treffen kann, wie beispielsweise eine Aushilfe einzustellen. Hast du also einen Teil deiner Elternzeit vom 10.02 bis zum 10.08 geplant und möchtest hierzu noch eine Woche dranhängen, muss das dein Arbeitgeber genehmigen.
Liegt dein dritter Abschnitt der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes, darf dein Arbeitgeber deinen Antrag nicht ablehnen. Außer es gibt dringende betriebliche Gründe. Diese muss er dir dann schriftlich innerhalb von 4 Wochen, nachdem du deinen Antrag gestellt hast, mitteilen.
Was ist, wenn das Kind früher oder später zur Welt kommt?
Möchte der Vater ab Geburt die Elternzeit in Anspruch nehmen, wird der Antrag ausgehend vom errechneten Geburtstermin gestellt. Doch was ist nun, wenn das Kind zu früh kommt? Kommt das Kind früher zur Welt, ist dies ein dringender Grund, die Elternzeit vorzuziehen.
Die Elternzeit beginnt somit mit der Geburt des Kindes. Lässt sich dein Kind allerdings Zeit und kommt später als geplant, musst du weiterhin auf der Arbeit erscheinen. Möchtest du dennoch bereits ab der geplanten Zeit zuhause bleiben, musst du dir Urlaub nehmen.
Auch hier gilt: Die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes.
Wann kann ein Vater 2 Monate Elternzeit nehmen?
Ein Vater kann bis zum 8. Geburtstag seines Kindes Elternzeit nehmen. In den ersten 3 Lebensjahren können 12 Monate Elternzeit beantragt werden. Die restliche Zeit kann aufgeteilt werden. Um allerdings Elterngeld beziehen zu können, muss die Elternzeit mindestens 2 Monate am Stück andauern.
Ein Vater kann also innerhalb der erlaubten Zeit zwei Monate Elternzeit nehmen.
Was versteht man unter Partnerschaftsbonus?
In Kombination mit dem Elterngeld Plus kann ein Vater in Elternzeit vier Monate zusätzlich beantragen. Das nennt man dann Partnerschaftsbonus. Der Anspruch hierauf besteht nur dann, wenn du oder der andere Elternteil in dieser Zeit Teilzeit arbeitet. Folgendes sollte beachtet werden:
- Arbeitsstundenzahl von 24 bis 32 Stunden pro Woche
- Über – oder Unterstunden werden mit einberechnet beziehungsweise abgezogen.
- Fehltage werden als Verdiensttage gezählt
- Wird die geforderte Stundenzahl nicht geleistet, entfällt für deine Elternteile der Bonus und das Geld muss erstattet werden.
- Bei der Dauer musst du dich nicht festlegen. Wenn du noch nicht weißt wie lange du Teilzeit arbeitest kannst du erstmal zwei Monate beantragen und wenn nötig verlängern oder vier Monate nehmen und kürzen, falls du keine vier Monate Teilzeit arbeitest.
- Wirst du beispielsweise im 3. Monat schwer krank und fällst für längere Zeit aus, kann die Mutter des Kindes den Bonus alleine weiter nutzen.