Seit Januar 2018 gibt es ein neues Mutterschutzgesetz, welches unter anderem das Stillen während der Arbeitszeit regelt. Im nachfolgenden Artikel wollen wir dich über deine Rechten und Pflichten weiter informieren.
Hinweis: Unser Artikel ist nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst. Jedoch ist dies nciht als rechtliche Beratung anzusehen. Bei rechtlichen Fragen, kontaktiere bitte einen Anwalt oder andere fachlich qualifizierte Stelle.
Stillen während der Arbeitszeit: Das wichtigste Zusammengefasst
- 12 Monate nach der Entbindung, muss der Arbeitgeber, die stillende Frau für die Zeit des Stillens freistellen
- Entweder 2-mal täglich für eine halbe Stunde oder einmal am Tag für eine volle Stunde
- Bei verlängerter Arbeitszeit kann die Stillzeit, auf Verlangen der Frau, auf 45 Minuten erhöht werden
- Teilzeitbeschäftigten bei einer geringen täglichen Arbeitszeit, steht die Freistellung zum Stillen nicht zu
Mehre zu diesen Themen im § 7 Abs. 2 MuSchG und § 9 Abs. 6 MuSchG.
Empfehlung
Bevor du Gebrauch von deinen recht machst, solltest du mit deinem Arbeitgeber reden. Findet am besten eine friedliche und sinnvolle Lösung für beide Seiten, damit es keine Komplikationen und Schwierigkeiten gibt. In der Praxis ist es leider oft so, dass ein Erzwingen, für mehr Schwierigkeiten sorgen kann und das Arbeitsverhältnis unangenehm erscheinen lässt.
Deine Rechte
In den ersten zwölf Monaten nach der Schwangerschaft hast du auf eine bezahlte Freistellung Anspruch, damit du dein Baby stillen kannst. Wenn dein Kind seinen ersten Geburtstag hat, verfällt dein Anspruch darauf.
Wenn du Anspruch auf eine Freistellung während deiner Arbeitszeit besitzt, darf dir kein Entgeldausfall enstehen. Das bedeutet, dein Arbeitgeber darf dir nicht dein Gehalt kürzen, weil du dein Kind stillst. Ebenfalls musst du die Stillzeit weder vor- noch nacharbeiten.
Während der Stillzeit darfst du nicht über 8 1/2 Stunden am Tag arbeiten oder über 90 Stunden in zwei aufeinander folgenden Arbeitswochen. Genauso darfst du nicht nach 22 Uhr arbeiten. Deswegen darfst du während dieser Phase keine Nachtschichten machen. Weil du keine Nachtschichten machen darfst, darf dich dein Arbeitgeber ebenfalls nicht benachteiligen.
Wenn dein Arbeitgeber dich zwischen 20 und 22 Uhr einsetzen möchte, muss er dein Einverständnis einholen. Ein Arzt muss ein Zeugnis ausstellen, in dem ausdrücklich steht, dass nichts dagegen spricht. Neben deinem Einverständnis und der Erlaubnis des Arztes ist dein Arbeitgeber verpflichtet eine Genehmigung von der zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen.
Quellen und wieterführende Artikel
https://dejure.org/gesetze/MuSchG/7.html
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/MuSchG.pdf
Titelbildquelle: ©Andrew Branch – Stocksnap.io